Das Hinweisgebersystem der Rosenium GmbH

Kommunikation mit der Meldestelle

Für die Kommunikation mit der Meldestelle steht Ihnen folgende E-Mailadresse zur Verfügung:

hinweisgeber-meldestelle@rosenium.de

Alternativ dazu können Sie über folgendes Formular anonym mit uns Kontakt aufnehmen:

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung unter folgendem Link: Datenschutzerklärung

Informationen zum Hinweisgebersystem

An dieser Stelle informieren wir Sie über die Meldestelle (§ 12 HinSchG) nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) der Rosenium GmbH. Über diese Meldestelle haben unsere Beschäftigten die Möglichkeit, Hinweise zu bestimmten rechtlich relevanten Themen (§ 2 HinSchG) einer Vertrauensperson zukommen zu lassen (§ 8 HinSchG).

Was regelt das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)?

Im Unternehmen soll eine geschützte Möglichkeit bestehen, Hinweise auf Missstände abzugeben, ohne dadurch benachteiligt zu werden. Wer allerdings vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige Informationen meldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss selbst für einen dadurch entstandenen Schaden aufkommen.

Wer ist ein Hinweisgeber?

Hinweisgeber im Sinne des deutschen Rechts sind Personen, die dem Unternehmen helfen möchten Probleme frühzeitig selbst zu erkennen und zu lösen.

Was ist ein Hinweis?

Unter einem Hinweis nach dem HinSchG (vollständiger Katalog des sachlichen Anwendungsbereichs in § 2 HinSchG) versteht man unter anderem Informationen über:

  • strafbewehrte Verstöße,
  • bußgeldbewehrte Verstöße, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient,
  • bestimmte wirtschaftsrechtliche Tatbestände,
  • die Verletzung von Umwelt- und Datenschutzvorschriften

Unser Ziel beim Hinweisgeberschutz

Der Rosenium GmbH ist eine vertrauensvolle Kommunikation und ein wohlwollender gegenseitiger Umgang mit Ihnen als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehr wichtig. Dies gilt insbesondere auch im Bereich Hinweisgeberschutz. Mit dem vertraulichen Hinweisgeberschutzsystem verfolgen wir unser Anliegen, die Unternehmenskultur zu fördern und unseren Mitarbeitenden als wichtigem Teil innerhalb unseres Unternehmens eine Mitwirkungsmöglichkeit zu geben. So können auch „heikle Informationen und Anliegen“ an uns weitergereicht werden, ohne dass dies auf Sie persönlich zurückgeführt werden kann. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass Informationen, die Sie uns über die Hinweisgeber-Meldestelle zukommen lassen, nicht zu Nachteilen für Sie führen können. Wir werden uns mit Sachverhalten, die uns auf diesem Wege erreichen, gewissenhaft auseinandersetzen, diese bewerten und angemessen darauf reagieren.

Unsere Meldestelle für Hinweise nach dem HinSchG

Wir arbeiten vertrauensvoll mit einem externen Unternehmen zusammen. So ist jederzeit sichergestellt, dass Hinweise nicht nur vertraulich behandelt, sondern auch professionell entgegengenommen und dokumentiert werden. Hinweisgebende erhalten innerhalb von einer Woche eine Eingangsbestätigung zu ihrer Meldung und innerhalb von spätestens drei Monaten eine Rückmeldung, wie das Thema weiter behandelt wurde. Diese Rückmeldung muss dabei jedoch nicht zwingend Details zum konkreten Umgang mit dem Fall beinhalten (§ 17 III HinSchG).

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