Examinierte(r) Altenpfleger(in)

Ausbildungsstruktur

Das Altenpflegegesetz sorgt dafür, dass Altenpflegerinnen und Altenpfleger in allen Bundesländern einheitlich ausgebildet werden.
Wir bieten in allen unseren Einrichtungen die Möglichkeit zu einer fundierten und praxisbezogenen Ausbildung in diesem Beruf.

Zugangsvoraussetzungen

Wer diesen Beruf erlernen möchte, muss folgende Voraussetzungen mitbringen:

  • Gesundheitliche Eignung
  • Realschulabschluss, bzw. einen als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss oder Hauptschulabschluss, wenn außerdem eine Ausbildung als Altenpflegehelfer/in oder Krankenpflegehelfer/in oder eine andere, mindestens zwei Jahre dauernde Ausbildung abgeschlossen wurde.

Der Einstieg in die Ausbildung ist nicht an ein Mindestalter gebunden. Die Probezeit dauert sechs Monate.

Ausbildungsdauer

Die Altenpflegeausbildung dauert grundsätzlich drei Jahre (in Teilzeitform bis zu fünf Jahre).

Das gilt für Erstauszubildende ebenso wie für Umschülerinnen und Umschüler. Liegen bestimmte berufliche Vorkenntnisse vor, kann die Ausbildungsdauer verkürzt werden. Hierüber entscheiden die zuständigen Behörden der Länder.

Es gibt eine schulische und eine praktische Ausbildung. Beide Bereiche werden aufeinander abgestimmt. Von den insgesamt 4.600 Stunden in den drei (bzw. fünf) Jahren entfallen auf die praktische Ausbildung 2.500 Stunden, auf den Unterricht 2.100 Stunden. Die Gesamtverantwortung für die Ausbildung trägt die jeweilige Altenpflegeschule.

Die Rosenium GmbH ist Gesellschafter der Altenpflegeakademie Bayerischer Wald in Grafenau. Die Verantwortung für die praktische Ausbildung übernehmen unsere einzelnen Altenpflegeeinrichtungen vor Ort.

Ausbildungsziele

Ziel der Ausbildung ist die Fähigkeit zur selbstständigen, eigenverantwortlichen und ganzheitlichen Pflege einschließlich der Beratung, Begleitung und Betreuung alter Menschen.

Die Ausbildungsinhalte für den Unterricht ergeben sich aus der Stundentafel der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung. Sie werden nicht mehr über Fächer definiert, sondern über Lernfelder. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Pflege alter Menschen planen, durchführen, dokumentieren und evaluieren
  • Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen
  • Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken
  • Alte Menschen bei der Tagesgestaltung unterstützen
  • Berufliches Selbstverständnis entwickeln.

In der praktischen Ausbildung werden die Schülerinnen und Schüler stufenweise an die eigenverantwortliche Übernahme der pflegerischen Aufgaben herangeführt.

Praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung wird in einer unserer Rosenium-Altenpflegeeinrichtungen absolviert. Hierbei werden die Schülerinnen und Schüler intensiv von Praxisanleiterinnen oder Anleitern unserer Einrichtungen betreut. Auf fürsorgliches und herzliches Arbeiten, gepaart mit Teamgeist und Kammeradschaft wird von uns besonderer Wert gelegt.

Schulische Ausbildung

Unterrichtet wird in unserer Altenpflegeakademie. Das Lernen ist auf die konkreten beruflichen Aufgaben und die Handlungsabläufe in der Altenpflege ausgerichtet. Die Lernfelder ermöglichen einen fächerintegrativen Unterricht.
Am Ende des Ausbildungsjahres erhalten die Schülerinnen und Schüler ein Zeugnis. Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil.

Ausbildungsvertrag

Unsere Schüler erhalten einen Ausbildungsvertrag, der die Einzelheiten der Ausbildung regelt und sicherstellt, dass während der gesamten Dauer der Ausbildung eine von Jahr zu Jahr steigende Ausbildungsvergütung gezahlt wird.
Umschülerinnen und Umschüler erhalten Unterhaltsgeld nach dem dritten Sozialgesetzbuch (SGB III).

Schutz der Berufsbezeichnung

Die Erlaubnis, die Berufsbezeichnung „Altenpflegerin“ oder „Altenpfleger“ zu führen, wird von der zuständigen Behörde erteilt bei

  • Bestandener Abschlussprüfung
  • Keinen Anhaltspunkten für eine Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufes und
  • Gesundheitlicher Eignung.
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